Ein Autoverkauf hat immer seine Tücken. Insbesondere dann, wenn du deinen Wagen verkaufen willst, mit dem du bereits einen Unfall hattest. Ob du privat oder über einen Händler verkaufen willst, ist dabei zweitrangig. es ist immer die aktuelle Rechtslage dazu im Auge zu behalten, um nicht mit späteren Regress-Ansprüchen konfrontiert zu werden. Ganz entscheidend als erster Schritt: Du musst bei einem Verkauf den Käufer oder Händler unmittelbar davon in Kenntnis setzen, dass es sich bei deinem Wagen um einen Unfallwagen handelt. Es bleibt nur die Frage, wann eigentlich ein Unfallwagen ein Unfallwagen ist.
Ganz wichtig: Beim Unfallwagen Ankauf gilt nicht, wie sonst beim Gebrauchtwagenhandel üblich, „gekauft wie gesehen“. Es handelt sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf, der anderen rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Ein Verkäufer muss in diesem Fall durch intensive Überprüfung Mängel feststellen und deren Nachbesserungskosten in den Verkaufspreis einbeziehen. Zur Einschätzung reicht in erster Instanz eine Sichtkontrolle. Fallen dabei Schäden auf, ist eine intensivere technische Überprüfung nötig. Ein Händler, der einen Unfallwagen verkauft, muss diese Untersuchung grundsätzlich durchführen und bei einem späteren Wiederverkauf darüber detailliert informieren. Für dich als Verkäufer eines Unfallwagens gilt eine Auskunftspflicht über bekannte Schäden, allerdings betrifft das nur deine Kenntnisse im Rahmen der Zeit, in der du den Wagen besessen hast. Sind dir aus dieser Zeit Unfallschäden bekannt, dann darfst du diese keinesfalls verschweigen oder verharmlosen.
Schwarze Schafe auf dem Automobilmarkt versuchen gelegentlich Fahrzeuge als Unfallwagen zu verkaufen, die gar keinen Unfall hatten. Grund dafür ist der Ausschluss der Gewährleistungshaftung. Natürlich ist diese Methode gesetzeswidrig und daher unzulässig. Wenn ein Unfallwagen Verkauf erfolgen soll, dann muss der entsprechende Schaden vom Händler exakt bezeichnet werden.
Die Idee entsteht natürlich sofort, wenn dein Wagen einen größeren Unfall hatte, der einen wirtschaftlichen Totalschaden nach sich zieht. Davon ist aber grundsätzlich zunächst abzuraten. Zunächst hättest du den Aufwand, den Wagen zum Schrotthändler zu transportieren und müsstest dann zusätzlich für die Entsorgung zahlen. Interessanter ist es in den meisten Fällen, sich direkt an den Unfallwagen Ankauf zu wenden. Entsprechende Händler nehmen auch Fahrzeuge mit größeren Schäden in Zahlung, um diese (oft in Einzelteilen) anderweitig zu veräußern. Je nach Modell, Alter und Ausstattung deines Wagens kannst du unterschiedliche Preise bekommen, die sich allesamt mehr lohnen, als die Verschrottung.
Um diese Frage zu beantworten, ist eine klare technische Einschätzung mit allen vorhandenen Schäden notwendig. Du kannst zu diesem Zweck selbst einen Gutachter bestellen oder aber die Einschätzung dem Unfallwagen Ankauf überlassen. Insbesondere Händler mit guten Kontakten ins Ausland sind an solchen Fahrzeugen interessiert und bieten in der Regel die besten Konditionen beim Ankauf.
Unsere Kunden brauchen in der Regel weniger als 2 Minuten für die Eingabe der Fahrzeugdaten in unser Autoankauf Formular!
Becht M. aus Stuttgart
17.08.2019
Waldhaus B. aus Hanau
24.07.2019
Der Preis der mir für mein Wagen gezahlt wurde, war absolut fair und im Vergleich zu den Wettbewerbern absolut in Ordnung. . . .
Martens D. aus Offenbach am Main
12.07.2019
Nach der Eingabe der Daten wurde ich kurz darauf angerufen. Bei der Abholung des Autos wurde der vereinbarte Preis ohne Nachverhandlungen bezahlt. Vie . . .
Trumph F. aus Kelkheim
28.06.2019
Ein Tag nach Terminvereinbarung wurde das Auto besichtigt, der Kontakt war sehr höflich und professionell, ein guter Preis konnte sehr schnell verhan . . .
Knecht K. aus Frankfurt am Main
26.06.2019
Innerhalb 1er Stunde konnte ein Termin vereinbart werden, der Wagen wurde nach ca. 3h Stunden übergeben/verkauft. Sehr professionelle Abwicklung! . . .
Grube L. aus Frankfurt am Main
14.05.2019
Gute und schnelle Abwicklung. Mein Auto wurde kurzfristig besichtigt, direkt bezahlt und mitgekommen. Erledigt :) . . .
Grünwald W. aus Köln
12.05.2019
Die komplette Abwicklung lief sehr gut und reibungslos ab. KFZ Abmeldung war inklusive. Gerne bei Bedarf wieder. . . .
Ahresn F. aus bad Vilbel
19.04.2019
Mein Auto wurde bezahlt, abgeholt, am nächsten Tag abgemeldet und die Abmeldebestätigung wurde mir sofort gefaxt. Weiter so! So wünscht man sich ei . . .
Angaben gemäß § 5 TMG:
Bundesweiter Autoankauf
Inhaber Max Mustermann
Hauptstr. 1
60326 Frankfurt am Main
Mobil: 0171 - 123456789
Ust-IdNr. DE
Beschwerdeverfahren
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/od findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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Habe heute meinen Audi verkauft. Lief alles bestens. Der Abholtermin wurde eingehalten. Auch der Rest der Abwicklung war super. Der Preis war in Ordnu . . .
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